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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 5 KR 115/00   

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https://dejure.org/2001,11643
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 5 KR 115/00 (https://dejure.org/2001,11643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.01.2001 - L 5 KR 115/00 (https://dejure.org/2001,11643)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - L 5 KR 115/00 (https://dejure.org/2001,11643)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 25/85

    Kostenerstattung - Rechenzentrum - Erfüllung von Pflichtaufgaben -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 5 KR 115/00
    Sie rügt, das Sozialgericht habe es unterlassen, sich mit der anderslautenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 61, 75) auseinanderzusetzen.

    Soweit die Klägerin rügt, das Sozialgericht habe es unterlassen, sich mit der anderslautenden Rechtsprechung des BSG (BSGE 61, 75, 76) auseinanderzusetzen, hat bereits der erkennende Senat im Urteil vom 20.01.1998 (a.a.O.), dem das Sozialgericht gefolgt ist, dieser nur obiter geäußerten Ansicht des BSG widersprochen, "Unterstützung" könne nach seinem Wortsinn bedeuten, dass Unterstützungsaufgaben grundsätzlich nur mit Zustimmung der einzelnen Kassen wahrgenommen und finanziert werden dürften.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.1998 - L 5 KR 15/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 5 KR 115/00
    Es hat im Anschluss an die Entscheidungen des 16. Senats des LSG NRW vom 21.09.1995 (L 16 KR 142/92) und des erkennenden Senats vom 20.01.1998 (L 5 KR 15/97) die Auffassung vertreten, dass die Verbände von ihren Mitgliedern für verbandliche Unterstützungsleistungen Beiträge auch dann verlangen dürften, wenn ein Mitglied Leistungen nicht in Anspruch nehme oder benötige.

    Soweit die Klägerin rügt, das Sozialgericht habe es unterlassen, sich mit der anderslautenden Rechtsprechung des BSG (BSGE 61, 75, 76) auseinanderzusetzen, hat bereits der erkennende Senat im Urteil vom 20.01.1998 (a.a.O.), dem das Sozialgericht gefolgt ist, dieser nur obiter geäußerten Ansicht des BSG widersprochen, "Unterstützung" könne nach seinem Wortsinn bedeuten, dass Unterstützungsaufgaben grundsätzlich nur mit Zustimmung der einzelnen Kassen wahrgenommen und finanziert werden dürften.

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 10/01 R

    Krankenkassenverband - Mitgliedskasse - Umlagebescheid - Verwaltungsakt -

    Hierzu hat das LSG Nordrhein-Westfalen in den Urteilen vom 23. Januar 2001 und vom 20. Januar 1998 (L 5 KR 115/00 zum Revisionsverfahren B 1 KR 14/01 R und L 5 KR 15/97) auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hingewiesen, wonach der Beitrag zur verfassten Studentenschaft oder zu berufständischen Kammern auch bei rechtswidriger Verbandstätigkeit grundsätzlich nicht verweigert werden darf (BVerwGE 59, 242, 249 = Buchholz 421.2 Nr. 79 S 229 f; BVerwG Buchholz 430.3 Nr. 12 S 7 f sowie Nr. 13 S 13).
  • SG Duisburg, 23.07.2002 - S 7 (9) KR 24/00

    Vorliegen eines Überordnungsverhältnisses und Oberordnungsverhältnisses im

    Die Pflicht zur (Re)finanzierung der Verbandsaufgabe (Errichtung und Unterhaltung des MDK) kann nicht davon abhängig gemacht werden, in welchem Umfang eine Krankenkasse konkrete Unterstützungsleistungen des Verbandes für sich in Anspruch nimmt oder welche Qualität diese Leistungen haben (vgl. auch Urteil des LSG NRW vom 23.01.2001, Az.: L 5 KR 115/00).
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